Rund ums Haus
Ratgeber

Winterdienst: Was Eigentümer wissen müssen

David WolfDavid Wolf·4 Min.
Winterdienst: Was Eigentümer wissen müssen

Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, Gehwege vor Ihrem Grundstück sicher begehbar zu halten.

Üblich ist eine Räumpflicht werktags ab 7 Uhr, am Wochenende oft ab 8 oder 9 Uhr.

Mit einem professionellen Winterdienst übertragen Sie diese Pflicht vertraglich und sind rechtlich abgesichert.