Ratgeber
David Wolf·4 Min.
Winterdienst: Was Eigentümer wissen müssen
Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, Gehwege vor Ihrem Grundstück sicher begehbar zu halten.
Üblich ist eine Räumpflicht werktags ab 7 Uhr, am Wochenende oft ab 8 oder 9 Uhr.
Mit einem professionellen Winterdienst übertragen Sie diese Pflicht vertraglich und sind rechtlich abgesichert.